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   VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20   

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VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20 (https://dejure.org/2023,22890)
VG Hannover, Entscheidung vom 06.09.2023 - 6 A 2084/20 (https://dejure.org/2023,22890)
VG Hannover, Entscheidung vom 06. September 2023 - 6 A 2084/20 (https://dejure.org/2023,22890)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    NschG § 2; BeamtStG § 33 Abs. 2; VwGO § 43 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 21; GG Art. 33 Abs. 5; GG Art. 5 Abs. 3 S. 1
    AfD; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Beamtenrechliches Mäßigungsgebot; Darstellendes Spiel; Dokumentarisches Theater; Kunstfreiheit; politische Einflussnahme; Politisches Theater; Recht auf Politische Chancengleichheit; Schultheater; Tweets; Theaterstück stellt ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Theaterstück stellt keine unzulässige politische Einflussnahme durch Lehrkräfte dar

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Dürfen in Schulen politische Theaterstücke aufgeführt werden? AfD beklagt Theaterstück Danke dafür, AfD

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Theaterstück »Danke dafür, AfD« zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Danke dafür, AfD" - AfD kritisches Theaterstück an Schule stellt keine unzulässige politische Einflussnahme durch Lehrkräfte dar - Theaterstück setzt sich kritisch mit Äußerungen der Partei auseinander

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88

    Lehrer - Schuldienst - Plakette - Gebot der Zurückhaltung bei politischer

    Auszug aus VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20
    Der zu beachtende Schutzzweck besteht darin, die Funktionsfähigkeit des Beamtentums dadurch zu gewährleisten, dass zum einen im Rahmen des Dienstbetriebes störende politische Auseinandersetzungen vermieden werden, andererseits die politische Neutralität der Amtsführung und das Vertrauen der Öffentlichkeit hierauf nicht gefährdet oder auch nur in Zweifel gezogen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris Rn. 18 f.).

    Das in Konkretisierung von Art. 33 Abs. 5 GG in § 33 Abs. 2 BeamtStG formulierte politische Mäßigungsgebot findet daher für Lehrkräfte zusätzlich seine Inhaltsbestimmung in dem Elternrecht und dem festgelegten Erziehungsauftrag der Schule sowie in den - möglicherweise - kollidierenden Grundrechten von Eltern und Schülern (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris Rn. 22).

    Das setzt eine Auseinandersetzung auch mit politisch in der Gesellschaft kontrovers diskutierten Fragen voraus, bei denen sich die Lehrkräfte kaum werden darauf beschränken können, die möglichen Standpunkte und die für und gegen sie sprechenden Argumente darzulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris Rn. 23 ff.).

    Der Dienstherr darf nicht hinnehmen, dass ihm politische Äußerungen zugerechnet werden oder auch nur der Eindruck erweckt wird, er stehe hinter ihnen, erst recht nicht, wenn ihm dadurch ein empfindlicher Vertrauensschaden in der Öffentlichkeit droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1990 - 2 C 50.88 -, juris Rn. 22 ff.).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20
    Lässt sich allerdings eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zweifelsfrei feststellen, so kann sie auch nicht durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt werden ( BVerfG, Beschl. v. 17.07.1984 - 1 BvR 816/82 -, juris, Rn. 39).

    Es verbietet sich daher, einzelne Teile eines Kunstwerks aus dessen Zusammenhang zu lösen (BVerfG, Beschl. v. 17.07.1984, a.a.O.).

    Liegen mehrere Interpretationsmöglichkeiten der Szene 10 vor, von denen jedenfalls eine keinerlei Berührungspunkte zum Persönlichkeitsrechts der Klägerin aufweist, lässt sich eine Beeinträchtigung dieses Rechts durch das Stück nicht feststellen (vgl. zum Gebot, nicht auf die allein strafrechtlich relevante Interpretationsmöglichkeit eines Theaterstücks abzustellen: BVerfG, Beschl. v. 17.07.1984, a.a.O. Rn. 44 ff.).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20
    Beim künstlerischen Schaffen wirken Intuition, Phantasie und Kunstverstand zusammen; es ist primär nicht Mitteilung, sondern Ausdruck, und zwar unmittelbarster Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers (BVerfGE 30, 173 [BVerfG 24.02.1971 - 1 BvR 435/68] (189)).

    Verbindliche Regeln und Wertungen für die künstlerische Tätigkeit lassen sich auch dort nicht aufstellen, wo sich der Künstler mit aktuellem Geschehen auseinandersetzt; der Bereich der "engagierten Kunst" ist von der Freiheitsgarantie nicht ausgenommen (BVerfGE 30, 173 [BVerfG 24.02.1971 - 1 BvR 435/68] (190 f.)).

    Die Kunst in ihrer Eigenständigkeit und Eigengesetzlichkeit ist durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG vorbehaltlos gewährleistet; weder die "Schrankentrias" des Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 GG noch die Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG gelten unmittelbar oder analog (BVerfGE 30, 173 [BVerfG 24.02.1971 - 1 BvR 435/68] (191 f.)).

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20
    Unter einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO sind die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm (des öffentlichen Rechts) ergebenden Beziehungen einer Person zu einer anderen Person zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.01.1992 - 3 C 50.89 -, BVerwGE 89, 327 (329) ; BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 - 8 C 19.94 -, BVerwGE 100, 262 (264) ; BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - 8 C 38.09 -, BVerwGE 136, 75 (78) = juris Rn. 32 stRspr; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 43 Rn. 11).

    Ein feststellungsfähiges konkretes Rechtsverhältnis setzt voraus, dass zwischen den Beteiligten dieses Rechtsverhältnisses ein Meinungsstreit besteht, aus dem heraus sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der anderen Seite verlangen zu können (vgl. BVerwG, a.a.O. BVerwGE 89, 327 - Leitsatz 1.) Rechtliche Beziehungen eines Beteiligten zu einem anderen haben sich mithin erst dann zu einem bestimmten konkretisierten Rechtsverhältnis verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits überschaubaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, a.a.O. BVerwGE 89, 327 (329) stRspr).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20
    Die Klägerin muss sich Aussagen ihrer Funktionärinnen und Mitglieder zurechnen lassen (vgl. BVerfG, Urt. v. 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - juris).
  • VG Berlin, 24.03.2023 - 3 L 24.23

    Eilantrag gegen "Gendern in der Schule" erfolglos

    Auszug aus VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20
    Ein gerichtlich durchsetzbarer Rechtsanspruch eines Bürgers auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde gegenüber der beaufsichtigten Behörde im Rahmen der (Fach- oder Dienst-) Aufsicht besteht jedoch nicht (so bereits: Beschl. d. Kammer v. 06.02.2003 - 6 B 444/03 -, juris, Rn. 25; a.A.: VG Berlin, Beschl. v. 24.03.2023 - 3 L 24/23 -, juris; zum (fehlenden) Anspruch eines Dritten auf Einschreiten der Kommunalaufsicht: VG des Saarlandes, Urt. v. 26.09.2014 - 3 K 115/14 - VG S-H, Beschl. v. 10.07.2023 - 6 B 10/23 -, juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 05.04.2016 - 1 C 3.15

    Adressatenerweiterung; allgemeine Leistungsklage; allgemeine Regeln des

    Auszug aus VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20
    Die Zulässigkeitsvoraussetzung der Klagebefugnis folgt bei einer Anfechtungsklage unmittelbar aus § 42 Abs. 2 VwGO und muss auch bei der Feststellungsklage zur Vermeidung der dem Verwaltungsprozessrecht fremden Popularklage in entsprechender Anwendung dieser Norm vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 32.94 -, juris, Rn. 18; Urt. v. 26.11.2003 - 9 C 6.02 -, juris, Rn. 28; Urt. v. 05.04.2016 - 1 C 3.15 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Urt. v. 24.02.2016 - 7 A 1623/14 -, juris, Rn. 44).
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Auszug aus VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20
    Daran fehlt es allerdings dann, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise Rechtspositionen der Klägerin bestehen oder ihr zustehen oder - ihr Bestehen oder Zustehen unterstellt - unter keinem Gesichtspunkt verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urt. v.1 19.11.2015 - 2 A 6.13 -, juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 27.09.2018 - 7 C 23.16

    Kein Klagerecht für den als Anstalt des öffentlichen Rechts organisierten

    Auszug aus VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20
    Soweit es im Verlauf der weiteren Prüfung die Möglichkeit des Anspruchs eines privaten Dritten auf Einschreiten der Aufsichtsbehörde unter Verweis auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ( BVerwG, Urt. v. 27.09.2018 - BVerwG 7 C 23.16 -, juris Rn. 13) davon abhängig macht, ob dieser durch einen rechtswidrigen Zustand in seinen Rechten verletzt ist, folgt die Kammer dem nicht.
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 6.02

    Revisionsverfahren; Berücksichtigung von Rechtsänderungen; Klageänderung;

    Auszug aus VG Hannover, 06.09.2023 - 6 A 2084/20
    Die Zulässigkeitsvoraussetzung der Klagebefugnis folgt bei einer Anfechtungsklage unmittelbar aus § 42 Abs. 2 VwGO und muss auch bei der Feststellungsklage zur Vermeidung der dem Verwaltungsprozessrecht fremden Popularklage in entsprechender Anwendung dieser Norm vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.06.1995 - 2 C 32.94 -, juris, Rn. 18; Urt. v. 26.11.2003 - 9 C 6.02 -, juris, Rn. 28; Urt. v. 05.04.2016 - 1 C 3.15 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Urt. v. 24.02.2016 - 7 A 1623/14 -, juris, Rn. 44).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 7 A 1623/14

    Feststellungsbegehren eines Grundstückseigentümers bzgl. der Duldung seines im

  • VG Saarlouis, 26.09.2014 - 3 K 115/14

    Kein Anspruch des Bürgers auf Tätigwerden der Kommunalaufsicht

  • VG Hannover, 06.02.2003 - 6 B 444/03

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Berufswahl; Betriebspraktikum; einstweilige

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

  • BVerwG, 25.10.2017 - 6 C 46.16

    Rechtliche Beurteilung des Tornado-Überflugs über Demonstranten-Camp vor

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

  • BVerwG, 14.12.2018 - 6 B 133.18

    Beiladung; Bereitstellen vonTeilnehmerdaten; Feststellungsinteresse;

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.1984 - DH 18/83
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